"nach artikel 15 obliegt es den mitgliedstaaten entsprechende gesetzesbestimmungen zu erlassen" auf Englisch Nach Artikel 15 obliegt es den Mitgliedstaaten, entsprechende Gesetzesbestimmungen zu erlassen. It is the responsibility of the Member States to enact appropriate statutory provisions pursuant to Article 15. Ausführliche Übersetzungen für "nach artikel 15 obliegt es den mitgliedstaaten entsprechende gesetzesbestimmungen zu erlassen" Nach Artikel 15 obliegt es den Mitgliedstaaten, entsprechende Gesetzesbestimmungen zu erlassen. Nach Artikel 15 obliegt es den Mitgliedstaaten, entsprechende Gesetzesbestimmungen zu erlassen. It is the responsibility of the Member States to enact appropriate statutory provisions pursuant to Article 15.